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Blindenleitsystem

Rechtzeitig Blindenleitsystem einbauen

Blindenleitsysteme sind ab 31. Dezember 2015 in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden vorgeschrieben.

Alle öffentlichen Gebäude in Österreich müssen laut Behindertengleichstellungsgesetz für blinde und sehbehinderte Menschen ab 31. 12. 2015 mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sein, um deren Mobilität und Sicherheit zu erhöhen. Blindenleitsysteme sind technische Hilfen für sehbeeinträchtige und blinde Menschen, um durch Tasten mit einem Langstock oder durch starke Kontraste die Orientierung zu erleichtern.

Nachrüstung vorgeschrieben

Nicht nur alle Neu-, Zu und Umbauten, sondern auch bestehende öffentliche Gebäude, Stationen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkanlagen etc. müssen bis zum 31. 12. 2015 mit Blindenleitsystemen ausgestattet sein. Nachgerüstet werden müssen also Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen, Kindergärten, Amtsgebäude, Gasthäuser und Hotels, Einkaufszentren und Kaufhäuser, Sport- und Veranstaltungshallen, etc. (Auf dem 1. Bild zu sehen: altes, gefräßtes Leitsystem im Vordergrund. Neues Leitsystem im Hintergrund.)

Wozu Blindenleitsystem?

Das tastbare Blindenleitsystem ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen das Finden von Türen, Treppen, Liften etc. sowie die Orientierung in Hallen, auf Plätzen und im Verkehrsraum (z.B. Bushaltestellen, Schutzwege). Das Leitsystem macht auch auf Hindernisse und Gefahren aufmerksam. Die Bodenmarkierungen werden durch Schilder mit tastbarer Schrift und/oder akustischen Systeme ergänzt. Auch für Menschen ohne Sehbeeinträchtigung kann das Bodenleitsystem die Orientierung erleichtern.

Woraus besteht das Bodenleitsystem?

Das taktile Bodenleitsystem besteht aus drei Komponenten: Der Leitstreifen mit sieben parallelen Linien ist insgesamt mindestens 40 Zentimeter(+/- 5 cm) breit. Der Leitstreifen setzt sich aus circa 3 Zentimeter breiten Bodenmarkierungsbändern und rund 3 Zentimeter Zwischenabstand zusammen. Die zweite Komponente ist das Aufmerksamkeitsfeld, das aus 64 (8 x 8) Noppen besteht, die schachbrettartig angeordnet sind. Aufmerksamkeitsfelder weisen auf Richtungsänderungen hin. Am Beginn und am Ende des Leitsystems sind sogenannte Auffanglinien (vor Treppen, Liften, Türen, etc.) vorgesehen.

Sind durchgängige Bodenmarkierungen notwendig?

Dort wo mit bestehenden Anlagen und Baulichkeiten ausreichend Orientierung für Blinde und Sehbehinderte möglich ist, ist keine taktile Bodeninformation erforderlich. Blinde und sehbehinderte Menschen orientieren sich auch an Wänden, Gehsteigkanten, Handläufen etc. Daher ist nicht durchgängig ein tastbares Bodenleitsystem notwendig.

Plan und Umsetzung

Vor dem Einbau der Bodenmarkierungen erstellt ein Fachplaner unter Berücksichtigung des Nutzerkonzeptes einen Plan für die Anbringung des Leitsystems. Die Anbringung der Bodenmarkierungsbänder ist einfach und schnell möglich, das heißt es ist keine Totalsperre der Räume während der Arbeit notwendig. Sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Bauten können die taktilen Leitsysteme angebracht werden.

Material

Die 2,7 Zentimeter breiten 3M StamarkTM Bodenmarkierungsbänder (Leitstreifen) werden aufgeklebt. Auch die Noppenfolien für die Aufmerksamkeitsfelder sind rutschhemmend. Die circa drei Millimeter hohen Noppen sind auch mit Kinderwägen oder Rollstühlen problemlos zu befahren. Farblich sollten die Leitstreifen im Kontrast zum Boden stehen, also helle Bänder auf dunklen Böden und umgekehrt.

Das Bundessozialamt gewährt bis zu 50 Prozent Zuschuss (max. € 25.000,-).

Anfragen richten Sie bitte an: markierung@verkehrssicherheit.at