Verkehrszeichen bestückt mit roten LED's am Rand.
Das Verkehrszeichen ist auffälliger und wird somit leichter wahrgenommen.
Die verwendete LED-Technik sorgt für eine hohe Lebensdauer und einen geringen Stromverbrauch.
Geringe Verletzungsgefahr durch Ausführung mit Umrandungsprofil.
Nahezu jedes Verkehrszeichen § 50 und § 52 sowie Leitwinkel sind möglich.
Bei Bestellung bitte angeben:
Hier finden Sie die VKZ-Übersicht
Hinweis in eigener Sache:
Ein Blinkverkehrszeichen entspricht nicht der StVO bzw. der StVZO. Somit ist rechtlich keine Deckung gebeben, dass ein Blinkverkehrszeichen ein "normales" Verkehrszeichen ersetzt! Für per Bescheid verordnete Beschilderungen empfehlen wir die Anbringung des Blinkverkehrszeichen zusätzlich zum normalen Verkehrszeichen.