Verkehrszeichen Zubehör
Zur Befestigung von Verkehrszeichen und Schildern.
Aus § 48 Abs 4 StVO ergibt sich, dass die Anbringung eines Verkehrszeichens nur mit einer dafür vorgesehenen Halterung zu erfolgen hat.
Für Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel
Für Verkehrszeichen, Baken und Verkehrsspiegel
In diversen Größen und Ausführungen.
In diversen Größen und Ausführungen.
Zum Außerkraftsetzen von Verkehrszeichen.