Veröffentlicht am Donnerstag, 4.April 2019 unter Recht.

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer gebilligt. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. Diesfalls gilt Schrittgeschwindigkeit berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist auf E-Rollern künftig verboten, das Alkohollimit liegt – wie für Radfahrerinnen und Radfahrer – bei 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.