Veröffentlicht am Donnerstag, 8.August 2019 unter Verkehrssicherheit, Recht.

1. Wann ist das Telefonieren während des Fahrens erlaubt?

Nur mit Benützung einer Freisprecheinrichtung ist das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während des Fahrens zulässig. Unter dem Begriff „Telefonieren“ fallen sowohl die Führung des Gespräches als auch alle Handlungen zum Aufbau und zur Beendigung eines Gespräches.

2. Darf ich mittels Lautsprecherfunktion das Mobiltelefon benutzen und muss ich es im Wageninneren befestigen?

Ja, wenn es nur zum Telefonieren verwendet wird, kann der Lautsprecher als Freisprecheinrichtung verwendet werden. Dasselbe gilt, wenn Spracherkennungssoftware wie „Siri“ benutzt werden. Die Kommunikation darf aber nicht zulasten der Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr führen.

Besser ist es, wenn das Handy an einer Halterung als fixe Freisprecheinrichtung angebracht ist. Wird das Mobiltelefon auch als Navigationssystem verwendet, dann muss es im Wageninneren befestigt sein.

3. Darf ich während des Fahrens einen Anruf annehmen bzw. jemanden anrufen?

Sowohl das Annehmen eines Telefonates als auch das aktive Anrufen ist erlaubt, sofern für das Telefonieren eine Freisprecheinrichtung verwendet wird.

4. Ist es zulässig das Handy während des Fahrens in die Hand zu nehmen?

Es ist grundsätzlich erlaubt das Mobiltelefon in einer Hand zu halten. Es muss aber mit der anderen Hand die Lenkvorrichtung gehalten werden. Das Handy darf nicht an den Kopf gehalten werden, da dadurch der Anschein entstehen könnte, dass man ohne Freisprecheinrichtung telefoniert.

5. Darf ich mit Headset oder Kopfhörer telefonieren, wenn das Mobiltelefon nicht im Wageninneren befestigt ist?

Ja.

6. Darf ich das Navigationssystem meines Mobiltelefons verwenden?

Ja, sofern das Telefon im Wageninneren befestigt ist.

7. Darf ich während des Fahrens etwas schreiben oder lesen?

Nein, jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen zum Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, ist während des Fahrens verboten.

8. Ist es erlaubt während des Fahrens eine Adresse ins Navigationssystem des Handys einzugeben?

Nein. Durch die Blickabwendung auf die Tastatur und das Display ist man vom Verkehrsgeschehen abgelenkt. Die Adresse ist vor der Fahrt einzugeben.

9. Wie verhält es sich mit dem Musik hören mittels Mobiltelefon?

Es ist erlaubt während des Fahrens mit dem Mobiltelefon Musik zu hören, das Auswählen einzelner Musiktitel während der Fahrt hingegen nicht. Durch die Suche und die Auswahl über das Display des Mobiltelefons wird der Blick von der Straße und dem Verkehrsgeschehen abgewendet und die Ablenkung wäre zu groß.

10. Darf ich während der Fahrt das Handy zum Laden an ein Kabel im Zigarettenanzünder anschließen?

Nein. Selbst mit Freisprecheinrichtung wird diese Handhabung nicht möglich sein, weil man im Regelfall genau auf die richtige Positionierung des Steckers achten muss und im Regelfall auch beide Hände benötigt.

11. Darf ich mein Telefon ohne Freisprecheinrichtung bei einer roten Ampel verwenden?

Ja, solange die Ampel auf „Rot“ geschaltet ist, ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und jede andere Verwendung des Mobiltelefons zulässig.

12. Darf ich mein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung bei einer Stopptafel verwenden?

Nein. Wenn man an einer Stopptafel angehalten hat, muss man jederzeit in der Lage sein, weiterzufahren, sobald die Verkehrslage es zulässt. Man befindet sich auch im Stillstand im „fließenden Verkehr".

13. Darf ich mein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung im Stau verwenden?

Das kommt darauf an. Ist der Stau so erheblich, dass ein Fahren nicht möglich ist, spricht nichts dagegen, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird bzw. das Handy anderweitig verwendet wird. Handelt es sich jedoch um einen „stop and go“-Verkehr, ist das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung, sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons nicht zulässig.

14. Darf ich das Handy aufheben, wenn es während der Fahrt hinunter fällt?

Ja, es darf aufgehoben werden, wenn eine Hand am Lenkrad bleibt und keine Blickabwendung von der Straße bzw. vom Verkehrsgeschehen erfolgt.

15. Welche Strafe droht, wenn ich ohne Freisprecheinrichtung während des Fahrens telefoniere?

Ein Organmandat von 50 Euro wird fällig, wenn man beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird. Verweigert man die Bezahlung, erfolgt eine Anzeige an die Behörde, die eine Geldstrafe bis zu 72 Euro nach sich zieht. Bei Uneinbringlichkeit wird eine Freiheitsstrafe bis zu 24 Stunden verhängt.