§ 50/14, a StVO

§ 50/14, a StVO „ACHTUNG GEGENVERKEHR“ und "ACHTUNG FALSCHFAHRER"

§ 50/14 StVO „ACHTUNG GEGENVERKEHR“

Dieses Zeichen zeigt an, dass auf Straßen, auf denen sonst nur in einer Richtung gefahren wird, mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

§ 50/14 a) StVO „ACHTUNG FALSCHFAHRER"

Dieses Zeichen zeigt an, dass ein Fahrzeug auf einer Richtungsfahrbahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung fährt, obwohl das nicht durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen erlaubt ist.

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