§ 50/7, a StVO
§ 50/7 StVO „GEFÄHRLICHES GEFÄLLE“ und „STARKE STEIGUNG“
§ 50/7 StVO „GEFÄHRLICHES GEFÄLLE“
Dieses Zeichen kündigt ein starkes Gefälle der Straße an. Das Gefälle ist in Prozenten anzugeben und hat sich auf den steilsten Teil der Strecke zu beziehen.
§ 50/7 a) StVO „STARKE STEIGUNG“
Dieses Zeichen kündigt eine starke Steigung der Straße an. Die Steigung ist in Prozenten anzugeben und hat sich auf den steilsten Teil der Strecke zu beziehen.
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