§ 53/10, a StVO

§ 53/10, a StVO „EINBAHNSTRASSE“

§ 53/10 StVO „EINBAHNSTRASSE“

Dieses Zeichen zeigt eine Einbahnstraße an und weist in die zulässige Fahrtrichtung.

§ 53/10 a StVO „STRASSENBAHN BIEGT BEI GELB ODER ROT EIN“

Dieses Zeichen an einem Abspanndraht für Oberleitungen von Schienenfahrzeugen zeigt an, dass auf geregelten Kreuzungen Schienenfahrzeuge bei „Gelb“ bzw. bei „Rot“ in der durch die Spitze angezeigten Richtung einbiegen.

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