§ 53/7, a StVO

§ 53/7 StVO „ENDE DES GEGENVERKEHRS“

Dieses Zeichen zeigt an, dass mit dem angekündigten (§ 50 Z 14) ausnahmsweisen Gegenverkehr nicht mehr gerechnet zu werden braucht.

§ 53/7 a StVO „WARTEPFLICHT FÜR GEGENVERKEHR“

Dieses Zeichen zeigt an, dass der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z 5 zu warten hat.

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