§ 53/4, a StVO

§ 53/4 StVO „PANNENHILFE“

Dieses Zeichen weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist auf Zusatztafeln oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst die Art der Werkstätte und die Entfernung bis zur Werkstätte anzugeben und in die Richtung der Werkstätte zu weisen.

§ 53/4 a StVO „VERKEHRSFUNK“

Dieses Zeichen weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist auf Zusatztafeln oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst die Art der Werkstätte und die Entfernung bis zur Werkstätte anzugeben und in die Richtung der Werkstätte zu weisen.

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